Arbeitslos melden? Ja oder nein?
Was ist mit der Rente, weiter einzahlen oder nicht und die finanziellen Nachteile im Alter hinnehmen?
Eigentlich ist uns durch sämtliche Recherchen klar, das wir uns vor der Abreise arbeitslos melden wollen.
Denn wenn man sich nicht arbeitslos meldet, dann erwarten einen einige Schwierigkeiten:
- Sobald du zurück nach Deutschland kehrst, hast du keine Krankenversicherung und musst dich selbst krankenversichern. Das wird dann teuer
- Das wäre natürlich auch möglich, kommt aber nur in Frage wenn du weißt, dass du nach kurzer Zeit deiner Rückkehr eine Neuanstellung antreten kannst und nur eine kurze Zeit überbrücken musst. Viele Auslandskrankenversicherungen gelten oft für bis zu 6 Wochen (im Jahr) auch noch in Deutschland! Dies solltest du aber genau nachlesen in den Versicherungsunterlagen ob es bei deiner Auslandsversicherung gilt. Bei uns wird es nicht der Fall sein! (ADAC)
- Dann besteht (zumindest bei der Barmer) die Möglichkeit einer Standby-Versicherung, falls eine Anstellung und die damit gesetzliche Krankenversicherung bald ansteht: Dabei zahlst du keinen Beitrag, solange du auch keine Ansprüche stellst (Arztbesuche, Rezepte etc.) bist aber für den Notfall abgesichert und hast nach einem kurzen Anruf sofort eine voll wirksame Krankenversicherung! (Bsp. Notaufnahme oder doch fälliger Arztbesuch bei akuter Erkrankung) Erst dann fallen die 150€/Monat Beitragsgebühr an. Also auch für solch eine Option mal bei der Krankenkasse nachfragen…
- Es gibt sicherlich noch unglaublich viele Möglichkeiten, bestimmt mehr als wir ahnen, da diese nicht unbedingt auf den Websites angeboten werden.
- Du hast für die Zeit die du unterwegs warst, nicht in die Rentenkasse eingezahlt und hast beim Rentenanspruch auch keinen Nachweis über die Zeit, die du im Ausland verbracht hast (rein rechtlich, da du ja nicht gemeldet warst.) Das ist allerdings auch unabhängig von der Arbeitslosenmeldung der Fall! Also solltest du in jedem Fall die zuständige Rentenkasse kontaktieren und dir überlegen ob du freiwillig in die Rentenkasse weiterzahlen willst. Werden wir nicht tun, da wir auf die Renteneinzahlung in dieser Zeit verzichten und nehmen eine geringere Rente im Alter in kauf. Wer weiß ob es bis dahin überhaupt noch eine Rente gibt…
- Dann bist du bei der Arbeitssuchend-Meldung nach Deiner Reise, erst einmal für 3 Monate lang in allen Ansprüchen gesperrt! (Falls du aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis selbst alles hingeworfen hast.) Letzteres mag ja nicht so schlimm sein…
ABER:
Es kann nach der Rückkehr sicherlich trotzdem etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen einen neuen Job zu finden! Außerdem sollte man an die tolle Bürokratie denken, es kann gut nochmal ein paar Wochen dauern bis man den neuen Vertrag unterschrieben hat und weitere Verwaltungsangelegenheiten geklärt hat. So können die Monate schnell vergehen und man bekommt die ersten 3 Monate nach der Rückkehr kein Arbeitslosengeld.
- Bestenfalls dauert die Arbeitssuche oft länger als du denkst. Und der Antrag beim Arbeitsamt, allein um eine Krankenversicherung zu erhalten, erstmal gut 4-6 Wochen.
- Die Alternative? Ca. 150€/Monat bei Wiedereintritt als Selbstversicherter in Deiner ehemaligen gesetzlichen Krankenversicherung, die dir gesetzlich zusteht! (Laut Gesetzesänderung von 2007 musst du keine Anwartschaft zahlen um wieder aufgenommen zu werden! Deine zuletzt gültige Krankenkasse ist verpflichtet dich wieder aufzunehmen, da in Deutschland Krankenversicherungspflicht besteht!
Aber:
Solltest du auf Reisen Langzeitschäden erhalten haben oder mit einer Erkrankung zurückkehren, die weiter behandelt werden muss, kann die Krankenkasse die Kosten ablehnen, da sie innerhalb des Zeitraumes entstanden sind, in der du nicht in Deutschland versichert warst. Also auch für diese Fälle über eine Anwartschaft nachdenken.) Wir werden auf die Anwartschaft verzichten, siehe nächsten Absatz warum und weshalb!
Man merkt es gibt doch noch ziemlich viele offene Fragen, oder?
Nun gibt es natürlich noch die andere Seite: Wenn du dich arbeitslos meldest, bevor du das Land verlässt…
- läuft deine Sperrfrist von 3 Monaten aus während du noch unterwegs bist und dein Anspruch, nicht nur auf Arbeitslosengeld 1 sondern auch auf eine Krankenversicherung, ab dem ersten Tag Deiner Rückkehr ist gesichert. Diesen Anspruch hast du allerdings nur, wenn du in den letzten 2 Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate gearbeitet hast! Dann steht dir etwa die Hälfte der Zeit als Unterstützung zu, die du gearbeitet hast! (Beispiel: Hast du in den letzten zwei Jahren vor dem Tag der Arbeitslosenmeldung nur 1 Jahr gearbeitet, stehen dir auch nur 6 Monate Unterstützung zu.)
- Wenn du im Ausland bist und nicht arbeitssuchend (also dem deutschen Arbeitsmarkt in keiner Weise zur Verfügung stehst) zahlt niemand für dich in die Rentenkasse ein und so mindert sich dein Rentenanspruch um diese Zeit. Also, unbedingt mit der Rentenkasse über freiwillige Weiterzahlung sprechen! Wir nehmen das in kauf wie oben schon erwähnt! 😉
- Das gleiche gilt auch für die Pflegeversicherung! Abklären welche Möglichkeiten du hast!
Warum es so wichtig ist sich vor der Abreise arbeitslos zu melden:
- Ab dem Moment der Arbeitslosenmeldung und deiner Abreise wird dir dein Anspruch auf Arbeitslosengeld für 4 Jahre reserviert! Solltest du also erst nach 3 Jahren zurückkommen, kannst du immer noch deinen Anspruch geltend machen. ABER: Meldest du dich erst nach den drei Jahren arbeitssuchend, hast du keinen Anspruch!
Solltest du dir also nicht sicher sein, ob du vielleicht länger als ein Jahr unterwegs sein wirst, ist es doppelt und dreifach wichtig sich zuvor arbeitslos zu melden!
Was du hierbei zusätzlich beachten musst:
- Deine Meldung zur Arbeitslosigkeit und die gleichzeitige Abmeldung von der Arbeitssuche, muss in deiner Arbeitslosigkeit (also bereits nach Ende deines Jobs) passieren und du darfst frühestens am Tag darauf das Land verlassen. Das heißt zum Beispiel, dein Vertrag endet am 31., dein erster „arbeitsloser“ Tag wäre der 1. an dem du dich beim Arbeitsamt meldest und den ganzen Bürokratiekram hinter dich bringst (kannst du allerdings, solange die Bedingungen so eingehalten werden, auch schon vorab erledigen um am letzten Tag in Deutschland nicht zu den verschiedenen Ämtern rennen zu müssen!). Dann dürftest du am Tag darauf los fliegen. Dieser Fall gilt für dich, wenn du aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis selbst austrittst = Kündigung/Vertragsauflösung! Läuft dein Vertrag aus, wird nicht verlängert oder wurdest du gekündigt, musst du dich spätestens 3 Monate vor Ende deiner Arbeitszeit beim Arbeitsamt melden. Egal in welchem Fall: Sobald du weißt wann dein Arbeitsvertrag aus welchen Gründen auch immer endet, melde dich beim Arbeitsamt und lass dich aufklären!
- Bei welchen Arbeitsamt du dich abmeldest, arbeitslos meldest oder wieder anmeldest ist völlig egal! du wirst im System aufgenommen und kannst dann von überall wieder aufgerufen werden! Wichtig ist nur, Adressenwechsel immer anzugeben und zwar sobald sie zutreffen. Sonst können Strafgebühren anfallen, wenn das Arbeitsamt deine gültige Adresse erst ausfindig machen muss.
Und als letzten Punkt: Ob du im Ausland arbeitest oder nicht, interessiert das Arbeitsamt nicht. Steuerpflichtig bist du in dem Fall auf dein Aufenthaltsort bezogen. Der Rest ist für die Arbeitslosenmeldung und die Ansprüche danach völlig egal!!
Finn
Puh, es gibt ja ganz schön viel zu beachten. Ich habe die gleichen Fragen durch, als ich aktiv meinen Job kündigte, um mich dann selbständig zu machen. und mich quält die Frage nach der Rentenversicherung immer noch. Ich zahle gerade auch nicht ein, sondern mache etwas Kleineres privat. Irgendwie weiß man nie, was richtig sein wird. Viele Grüße und alles Gute euch
Hallo!
Du hast vollkommen recht- aber manchmal denke ich auch: wer versichert mir, dass ich morgen nicht überfahren werde? Ich lebe im Jetzt! Vielleicht naiv, aber es fühlt sich gut an 😉
Wünsche dir auch alles alles Gute ?