Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Wer seinen Job kündigen will, weil eine Weltreise geplant ist, sollte sich auf seiner To-Do-Liste folgenden Punkt notieren: Arbeitslosengeld beanspruchen. Während der Reise selbst, kann zwar kein Arbeitslosengeld bezogen werden, aber nach der Rückkehr besteht die Möglichkeit diese Leistung in Anspruch zu nehmen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass sich Reisende vor Antritt des Auslandsaufenthaltes beim zuständigen Amt abmelden und nach der Rückkehr wieder anmelden. Entscheidend ist, dass die Abmeldung erst nach dem Beginn der Arbeitslosigkeit erfolgen darf, auch wenn es nur einen Tag danach ist. Mit anderen Worten musst du mindestens einen Tag lang, dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehen. Welche Punkte müssen im Allgemeinen erfüllt sein, um Arbeitslosengeld beanspruchen zu können? Generell müssen folgende Kriterien beachtet werden:
- Du musst arbeitslos sein.
- Du musst lange genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Das heißt laut Arbeitsagentur musst du Innerhalb der letzten 24 Monate vor der Arbeitslosigkeit, mindestens 12 Monate ununterbrochen in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben. (Unter bestimmten Umständen können abweichende Voraussetzungen gelten.)
- Nur wer sich persönlich arbeitslos meldet, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Auch Ersatzzeiten wie zum Beispiel Mutterschutz, Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst, können angerechnet werden. Mehr zum Thema Arbeitslosengeld findest du hier: https://www.hartz4.de/arbeitslosengeld-1/
Kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld verfallen?
Wer einmal Arbeitslosengeld bewilligt bekommen hat, dessen Anspruch gilt laut Arbeitsagentur für mindestens vier Jahre. Während einer längeren Reise droht daher nicht die Gefahr, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld verfällt, sondern er ruht lediglich.
Die dreimonatige Sperrfrist, welche nach Beantragung des Arbeitslosengeldes häufig auferlegt wird, läuft während der Reise ab. Das Arbeitslosengeld kann daher unmittelbar nach der Rückkehr und der Anmeldung beim Amt, monatlich, nachträglich ausgezahlt werden.
Wer wie viel Arbeitslosengeld ausgezahlt bekommt, ist gesetzlich geregelt. In der Regel sind es 60 Prozent des Nettoentgelts. Hat derjenige, der sich arbeitslos meldet Kinder, erhöht sich der Prozentsatz auf 67 Prozent.
Neben dem Arbeitslosengeld gibt es noch eine zweite Beitragsform:
Das Arbeitslosengeld 2 (ALG 2)
Während es sich beim Arbeitslosengeld um eine Versicherungsleistung handelt, verbirgt sich hinter dem ALG 2 – auch Hartz 4 genannt – eine vom Staat zur Verfügung gestellte Leistung für Arbeitssuchende und Beschäftigte mit geringem Entgelt.
Um zu prüfen, ob einer Person ALG 2 zusteht, wird das gesamte Einkommen und Vermögen der Bedarfsgemeinschaft ermittelt. Hierzu zählen Ehepartner, Kinder, Verwandte und alle die in einer wirtschaftlichen oder eheähnlichen Gemeinschaft mit dem Antragsteller stehen. Altersvorsorgen wie zum Beispiel die Riesterrente, bleiben bei der Berechnung des Vermögens unangetastet. Die Höhe des jeweiligen Beitrags, ist beim ALG 2 gesetzlich festgelegt.
Für alleinstehende Hilfebedürftige stieg der Hartz-4-Regelsatz von 2017 auf 2018 um 7 € an. Statt 409 € stehen Personen dieser Gruppe jetzt insgesamt 416 € zu. Partner in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten im Vergleich zum Vorjahr insgesamt 6 Euro mehr und somit monatlich 374 Euro statt den bisherigen 368 €. Auch für Kinder werden seit 01.01.2018 höhere Beiträge gezahlt. Kinder erhalten bis zum sechsten Lebensjahr jetzt 240 statt 237 €, für sechs- bis vierzehnjährige Kinder werden jetzt 296 statt 291€ ausgezahlt und Kinder im Alter zwischen 14 und 18 Jahren stehen 316 statt 311 € zu.
Dies ist ein Gastartikel von der Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V.